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Während eines sehr kurzen Beobachtungsaufenthaltes heute Morgen erlebte ich zwei ruinierte Leichtmetall-Felgen, ein verschwundenes Schulkind…
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Weiß jemand wie lange vorher sowas angekündigt werden muss? Könnte ja sein jemand ist mal ne Woche nicht da, aus welchen Gründen auch immer.
@ Jonk: Es gibt da glaube keine richtige Regelung – lt. Urteilen o.ä. haben sich aber 4 Werktage als Richtwert durchgesetzt. Also im Urlaub dem Blumengießer immer die Anweisung geben, auch nach dem Auto zu schauen ;). Überhaupt – ohne Auto in den Urlaub??? :D
@Jonk:
BVerwG v. 11.12.1996: Zur Geltung von Verkehrsschildern unabhängig von der subjektiven Kenntnis und zur 72-stündigen Vorlauffrist vor dem Abschleppen
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzUmsetzung1.php
Also drei bis vier Tage. Diese Frist ist m.E. zwischenzeitlich sehr vielen Autofahrern bekannt (spätestens nach einem Ticket).
Peter
Danke für die Infos. Man muss es ja nicht so kurz vorher verkünden. Das entsprechende Amt könnte es ja auch z.B. 10 Tage vorher bekannt machen und ohne dass ein Zacken aus der Krone fällt.
Als Blumengießer bekommt man heute aber auch immer mehr Aufgaben und Verantwortung.
Ich werd nie vergessen, wie ich nach einiger Ruhezeit zu meinem Auto auf der Kamenzer Straße hinterm Alaunpark lief und statt meines alten Opelchen eine tiefe Baugrube an gleicher Stelle vorfand :-D … allerdings zeigten sich die Straßenbauer sehr hilfsbereit beim Wiederauffinden meines Fahrzeuges :-)
@Sylvia: Das erinnert mich an die BRN 1991, da hat jemand nach den Feierlichkeiten sein Opelchen (oder Ähnliches) in einer Baugrube vorgefunden.
@ Jonk: Schau mal auf http://www.dresden.de/kalender-strassenreinigung/
und gib Louisenstraße ein. Staunste, was? Sogar mehr als 10 Tage vorher bekannt gegeben – und denen ist nicht einmal ein Zacken aus der Krone gefallen… :D Und jetzt sag nicht, Du hättest kein Internet! ;)
@ Peter: Jepp, meine Eltern hat es auch mal erwischt, seitdem weiß ich es. Aber man zahlt ja nicht nur das Ticket, sondern auch das Abschleppen…
@E-Haller
Sachen gibts…
@E-Haller: Das ist meine Lieblinginternetseite, die habe ich als Startseite eingerichtet und schaue jeden Tag mehrfach rein ;-)
Mal im Ernst: Vielen Dank für den Hinweis, kannte ich bisher nicht. Ich meinte eigentlich, man könnte die Schilder an der Strasse etwas eher aufstellen. Durch deinen Link kann sich jeder Urlauber oder Dienstreiser jetzt vorher absichern. Prima!
E-Haller sagt: 2. Juli 2013 um 09:42
„@ Peter: Jepp, meine Eltern hat es auch mal erwischt, seitdem weiß ich es. Aber man zahlt ja nicht nur das Ticket, sondern auch das Abschleppen…“
Ja, die Kosten kommen noch obendrauf. Aber das läuft nicht immer automatisch darauf hinaus: Vor etwa drei Monaten klingelten die Leute vom Ordnungsamt bei mir und wiesen mich drauf hin, dass mein Auto im temporären Halteverbot stünde und ich es bitte weg fahren möge. So blieb’s beim 5 Euro Ticket.
Peter