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Sprühen bleibt ohne rechtliche Folgen

Am Dresdner Amtsgericht wurde heute der Prozess gegen den Angeklagten Sandro V. eingestellt. Ursprünglich war er wegen gewerbsmäßigem Diebstahl und der Beihilfe zum Diebstahl angeklagt. Richterin Annegret Lissel machte deutlich, dass in der Beweisaufnahme davon nicht viel übrig geblieben, ihm nur Sachbeschädigung nachweisbar sei. Die Staatsanwältin beantragte daraufhin die Einstellung des Verfahrens.

Sandro V. ist kein unbeschriebenes Blatt. Im vergangenen Herbst wurde er vom Landgericht wegen diverser Diebstähle und Drogendelikte zu zwei Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe wird er mit großer Wahrscheinlichkeit demnächst antreten. Deswegen auch die Einstellung nach Paragraph 154 Strafprozessordnung.

Der 34-jährige Angeklagte war in der Nacht zum 29. März 2016 in die Tiefgarage des Eckgebäudes Alaun-/Louisenstraße eingedrungen und hatte dort mit einer Farbspraydose eine Video-Kamera zugesprüht. Das räumte er heute im Prozess auch ein. Er habe den Auftrag von einem Ausländer namens Jimmy bekommen, im Hinterzimmer des Ararat (heute Meydan).

Motiv – Heroinsucht

Sandro V. war zu der Zeit schwer süchtig. Der Auftraggeber versprach ihm für die Sprühaktion zwei Schuss Heroin, im Wert von 50 Euro.

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Ein weiterer Komplize stattet ihn anschließend mit dem nötigen Zubehör aus: Spraydose, schwarze Mütze mit Sehschlitzen. Außerdem habe er ihm genau beschrieben, welche Kamera eingesprüht werden soll. Auch von diesem Komplizen weiß der Angeklagte keinen Namen.

Weitere Kameras übersehen

Was die Gangster offenbar nicht wussten. Es gibt noch mehr Videokameras in dem Gebäude. Darauf war Sandro V. sehr gut zu erkennen. Außerdem auch der Grund für die Sprühaktion: Denn kurze Zeit später fuhr ein Mercedes-Kleintransporter in die Tiefgarage, zwei Männer packten ein Liegerad mit Elektrounterstützung ein und fuhren wieder davon. Am Transporter befanden sich gestohlene Kennzeichen.

Dieses Liegerad eines Behinderten wurde geklaut.
Dieses Liegerad eines Behinderten wurde geklaut.
Das Fahrrad war eine Sonderanfertigung für einen Querschnittsgelähmten. Der Neuwert inklusive Anbauteilen betrug knapp 9.000 Euro. Von dem außergewöhnlichen Rad fehlt bis heute jede Spur.

Auch von den Dieben gibt es Bilder der Überwachungskamera. Der Angeklagte konnte heute jedoch keinen den Männer erkennen. Überhaupt tut er schwer, sich an die Vorgänge von damals zu erinnern. Eins weiß er aber noch, dass er die versprochenen „Schüsse“ Heroin noch am Abend bekommen hat und sich gleich auf der Toilette des Ararat eine Spritze gesetzt hat.

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Nach den anderen Tätern hatte die Polizei sogar per Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Aber bis heute wurde keiner der anderen Beteiligten gefunden.

Die Kosten des Verfahrens bleiben bei der Staatskasse, allerdings kann der Angeklagte keine Auslagen geltend machen.

2 Kommentare

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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