Offenbar ist Daniel J. an einer sogenannten bipolaren Störung erkrankt. Er befindet sich seit seiner Verhaftung in einer psychiatrischen Klinik in Arnsdorf im Maßregelvollzug. Vor Gericht erschien er heute in Begleitung zweier Betreuer und in Handschellen.
Zu Prozessbeginn wollte er sich noch nicht äußern, aber als dann der erste Zeuge, der ermittelnde Polizeibeamte, gehört worden war, begann er den Tatablauf zu schildern.
Im Kopf geisterte ihm ein Song der Mittelalter-Metal-Band Rabenschrey herum: „Hurra, Hurra, die Kirche brennt“. Vor Gericht beschreibt er es so: „Ich dachte, wenn ich die Kirche anzünde, werde ich Teil der Band.“ Der Drache, dass sei er und die kleine rote Figur habe er als eine Art Mahnmal vor der Kirche abgestellt.
Aber zumindest die Folgen scheinen ihm nicht ganz klar gewesen zu sein. Heute machte Daniel J. einen sehr ruhigen Eindruck. Allerdings muss er zu jener Zeit ganz anders drauf gewesen sein. Der Polizeibeamte beschrieb ihn als hippelig, redselig, aufgedreht und respektlos als er vor dem Haftrichter vorgeführt wurde.
Dennoch kann sich Daniel J. auch heute noch an das Vorgefallene erinnern. Auch ein Motiv wird erkennbar. Er war, so erzählt er, vorher schon einmal in die Kirche eingebrochen, um im Regen Obdach zu suchen und hatte anschließend seine Gitarre dort stehen lassen. Die wollte er nun zurück. Habe sie auch mehrmals vom Pfarrer zurückgefordert, sie aber nicht bekommen. Der Pfarrer und weitere Zeugen werden in weiteren Prozesstagen noch zu hören sein.
Tatsächlich hielt sich der Schaden in Grenzen. Eine Scheibe wurde zerstört und die Türen wurden leicht beschädigt, der Gesamtschaden wird auf rund 1.000 Euro geschätzt.
Heute vor Gericht fühlte sich Daniel J. eher depressiv. Das könne aber auch an den Medikamenten liegen, die er bekomme. Er bereue seine Tat. Mehrfach sprach er aus, dass es ihm leid tut. Es sei, als seien verschiedene Menschen in ihm.
Bei zwei weiteren Verhandlungsterminen sollen zahlreiche Zeugen gehört werden. Unter anderem der Pfarrer der Martin-Luther-Kirche, Eckehard Möller, ein weiterer Ermittler und auch die damaligen Mitbewohner des mutmaßlichen Täters. Immerhin hatte Daniel J. mehreren Personen gegenüber die Tat angekündigt.
Im Laufe des Prozesses soll dann geklärt werden, ob der Mann nach § 63 StGB künftig dauerhaft im Maßregelvollzug bleiben muss. Bislang, so heißt es von der Staatsanwaltschaft, habe er sich allen Therapien verweigert. Am 31. Januar will die Strafkammer unter Vorsitz des Richters Christian Linhardt ein Urteil fällen.