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Meth-Toilette: Vergewaltiger verurteilt

Das Landgericht Dresden hat heute unter der Vorsitzenden Richterin Monika Müller einen 24-jährigen Mann verurteilt. Er hat, so das Urteil des Gerichts, vor zwei Jahren in dem öffentlichen Toiletten-Häuschen an der Louisenstraße eine junge Frau vergewaltigt.

Urteil am Landgericht Dresden - Foto: Archiv Anton Launer
Urteil am Landgericht Dresden – Foto: Archiv Anton Launer

Dresden-Neustadt im Januar 2024. Zwei junge Frauen (Anfang 20) treffen sich, die eine bringt ihren Freund mit, der wiederum einen weiteren Kumpel, Ali A. Die beiden Frauen hatten schon eine Menge getrunken. In der Verhandlung ist die Rede von einer Flasche Wodka zu zweit. Später genommene Blutproben werden das bestätigen.

Die vier Leute sind gegen Mitternacht auf der Alaunstraße unterwegs. Ali A. und das spätere Opfer kommen sich näher, es gibt Küsse. Das Ziel ist offenbar der Lobo-Club auf der Louisenstraße, auf dem Weg liegt die Toilette. Diese ist offenbar szenekundigen Beamten als Meth-Toilette geläufig, weil hier Drogengeschäfte abgewickelt werden. Davon unabhängig ist diese Toilette nicht nur sehr dunkel, sondern auch über und über beschmiert und meist riecht es unangenehm.

Dennoch gehen die junge Frau und Ali A. gemeinsam in die Toilette. Nach Ansicht des Kumpels einvernehmlich, die Freundin des Opfers beschrieb das nicht so eindeutig.

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In der Toilette soll Ali A. die junge Frau dann vergewaltigt haben. Das sagt sie. Er behauptet, sie habe auch Sex gewollt.

Gegen die Darstellung des jungen Mannes spricht alles, was danach passiert ist. Die beiden kommen zwar gemeinsam wieder aus der Toilette, aber schon nach ein paar Metern geht die junge Frau in die Vier-Vogel-Bar, mühsam die Treppe hinunter auf eine Toilette, sucht dort Schutz.

Die öffentliche Toilette wird von szenekundigen Beamten Meth-Toilette genannt. Foto: Anton Launer
Die öffentliche Toilette wird von szenekundigen Beamten Meth-Toilette genannt. Foto: Anton Launer

Dann taucht die Freundin auf und holt sie aus der Bar, doch sie geht wieder hinein. Eine Kellnerin findet sie, bietet Hilfe an. Sie erzählt ihr von der Vergewaltigung. Die Schilderungen sind verworren, die Gedächtnislücken sind bei beiden jungen Frauen offenbar groß, die Richterin wird später feststellen, dass es bei der Freundin offenbar auch zu Loyalitätskonflikten kommt. Anschließend gibt es in der Schilderung der Geschädigten eine Lücke von ein paar Stunden, ein Filmriss offenbar.

Das Opfer wacht weit entfernt vom Tatort auf, in der Löwenstraße neben einer Garage im Schnee. Stark unterkühlt ruft sie den Notruf. Im Gericht wird die viertelstündige Aufzeichnung ganz vorgespielt, sie schreit vor Verzweiflung am Telefon. Die Rettungsstelle kann sie dank ihrer Handydaten offenbar schnell orten, nach 15 Minuten sind Rettungskräfte vor Ort, versorgen die junge Frau. Auch die Polizei ist mit da.

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Eine sehr empathische Polizistin, so beschreibt es die Vorsitzende Richterin in der Verhandlung, nimmt sich der jungen Frau an. Die Polizistin sagt dann auch vor Gericht aus, dass die Geschichte sehr glaubhaft war, vor allem, weil das Opfer so betrunken war. In dem Zustand sei sie gar nicht in der Lage gewesen sich so etwas auszudenken. Die junge Frau wird in ein Krankenhaus gebracht.

Es ist die Konsistenz der Aussagen, die genaue Schilderung der Details, die beim Gericht keinen Zweifel aufkommen lässt, dass die junge Frau die Wahrheit spricht und Ali A. gegen ihren Willen Sex mit ihr hatte. Die Richterin lobt ausdrücklich das Engagement der Kellnerin und das Einfühlungsvermögen der Polizistin.

Im Ergebnis verurteilt das Gericht den Angeklagten heute zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft wegen Verstoß gegen Paragraph 177, Absatz 1 und 6 Strafgesetzbuch. Gegen das Urteil gibt es die Möglichkeit der Revision binnen einer Woche.

Ali A. wurde schon im Mai 2024 verhaftet, befand sich dann für vier Monate in Untersuchungshaft, dann kam er auf freien Fuß. Das bleibt vorerst auch so, bis das Urteil rechtskräftig ist.

7 Kommentare

  1. „Ali A. wurde schon im Mai 2024 verhaftet, befand sich dann für vier Monate in Untersuchungshaft, dann kam er auf freien Fuß. Das bleibt vorerst auch so, bis das Urteil rechtskräftig ist.“

    Was für ein Hohn für das Opfer. Ein Täter der frei herumlaufen darf und jetzt noch ein „Heads Up“ erhält um sich der Vollstreckung zu entziehen. Man möchte nur noch kotzen…..

  2. @Daniel Es wird noch widerlicher! Eine Frau die vergewaltigt wurde und nicht auf die Aussage von Zeugen bauen kann wird von ihrem Anwalt zu hören bekommen, dass sie von professioneller psychologischer Behandlung absehen sollte, solange ihre Aussage vor Gericht nötig werden könnte. Befände sie sich nämlich schon in Behandlung, würde sie nicht mehr als glaubwürdige Zeugin gelten. (So im Bekanntenkreis passiert.)

  3. Das Strafmaß ging von 2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe, 2 Jahre 10 Monate kam raus. Man blieb also am unteren Ende des Strafmaßes. Puh, für mich schwer nachvollziehbar.

  4. Es spielte wohl eine Rolle, dass er keine physische Gewalt angewendet hat, zumindest hob das die Richterin hervor. Außerdem sei anzurechnen, dass die Tat schon zwei Jahre her ist und der Angeklagte nicht einschlägig vorbestraft ist. Die Absätze 7 und 8 im Paragraph 177 schildern, was gegeben sein muss, um Strafen in dem Rahmen zu erhalten.

    Auch die Staatsanwaltschaft oder die Nebenklägerin können Revision einlegen. In einem etwas anders gelagerten Fall, der im vergangenen Jahr am Amtsgericht verhandelt wurde, ist das in der Zwischenzeit geschehen.

  5. 1. Gut, dass er verurteilt wurde.

    2. Wieso kommt er vor der Verhandlung aus der Untersuchungshaft raus, damit sich die Frau fürchten muss, ihm zu begegnen?

    3. Wieso dauert so was überhaupt so lange? Das ist über 2 Jahre her.

    4. Wurde irgendwo die Nationalität erwähnt, hab ich das überlesen?

  6. Hallo Jonk,
    2. Wenn jemand in Haft kommt, gibt es nach einer Weile Haftprüfungstermine, dabei entscheidet ein Richter, ob die Person in Haft bleiben muss. Das hat meines Wissens nach mit der Schwere des Verbrechens, mit Verdunklungs-, Wiederholungs und Fluchtgefahr zu tun.
    3. Die Richterin empfand es auch als zu lange, sagte sinngemäß, dass eben sehr viele Verfahren anliegen würden.
    4. Die Nationalität wurde im Gericht erwähnt, meines Erachtens hat sie aber mit dem Sachverhalt nichts zu tun, daher habe ich sie nicht erwähnt. Der Angeklagte lebt seit 2018 in Deutschland, er sollte ein Nein verstehen können.

  7. @Anton Launer Dass die erlittenen psychischen Traumen der Opfer, welche sich über Jahrzehnte sehr negativ auswirken können, aber in den Urteilen eben kaum erkennbar sind, ist eine regelmäßig erfolgende Erbärmlichkeit und der blanke Hohn! Es ist wie ein Mord! Es ist die nachhaltige mentale Zerstörung einer Person! Wie kann es dafür nur 3 Jahre geben? (Mir ist ja klar, Du machst die Gesetze nicht.)

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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