Am Amtsgericht Dresden hat am Freitag der Prozess gegen Mirwais R. stattgefunden. Der 25-Jährige war am 7. Oktober 2024, 7.24 Uhr mit einem Bus des Schienenersatzverkehrs der Linie 11 von der Straße abgekommen.
Während der Fahrt sei der Fahrer kurzzeitig eingeschlafen, heißt es in der Anklage. Der Bus habe daraufhin die Gegenfahrbahn überquert, einen Strommast gestreift und sei gegen einen Baum geprallt. Anschließend sei das Fahrzeug mit der Front in die Fahrerkabine eines am Straßenrand abgestellten Kleintransporters gefahren. Im Bus wurden 16 Personen verletzt. Der Sachschaden an dem Transporter beträgt rund 15.000 Euro (Bericht vom Tag des Unfalls im Neustadt-Geflüster am 7. Oktober 2024), der Schaden am Linien-Bus und am Baum wurde bislang nicht beziffert.
Staatsanwalt: Fahruntüchtigkeit wegen Übermüdung
Laut Staatsanwaltschaft sei der Angeklagte fahruntüchtig gewesen. Wegen seiner Übermüdung hätte er mit den Folgen rechnen müssen. Damit sei er ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen. Angeklagt ist er der fahrlässigen Körperverletzung in 16 Fällen. Per Strafbefehl ordnete die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro an, außerdem solle dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen werden und für sechs Monate eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausgesetzt werden.
Die Geldstrafe akzeptierte der Angeklagte, er erhob Einspruch gegen den Einzug der Fahrerlaubnis. Seine Anwältin Caroline Kager sagte, dass es ausreichend sei, ein befristetes Fahrverbot auszusprechen. Seit dem 3. April ist der Führerschein des Mannes vorläufig eingezogen.
Das Gericht hörte zwei Zeuginnen. Zwei Frauen schilderten den Unfall aus ihrer Sicht und berichteten von ihren Verletzungen, teilweise seien erhebliche psychische Auswirkungen zu spüren. Beide schilderten unabhängig voneinander, dass der Fahrer sehr freundlich war. Einer Frau habe der Fahrer wohl gesagt, dass er womöglich eingeschlafen sei. Der Angeklagte nutzte die Möglichkeit, den Betroffenen sein Bedauern auszudrücken.
Vorher kein Anzeichen von Übermüdung
Bezüglich der möglichen Übermüdung legte der Angeklagte dar, dass die Schicht um 2.35 Uhr begonnen habe und er sich gewissermaßen in der letzten Runde vor Schichtende befunden habe. Er sei rechtzeitig am Abend zuvor ins Bett gegangen. Anzeichen einer Übermüdung habe er nicht erkennen können.
Am Ende des Prozesses hielt die Staatsanwaltschaft an der Entziehung des Führerscheins fest, plädierte für eine Sperre von zwei Jahren. Die Verteidigung blieb dabei, den Entzug in ein Fahrverbot von sechs Monaten zu wandeln.
Sechs Monate Fahrverbot
Richter Thomas Hentschel folgte der Argumentation der Verteidigung und sprach ein Fahrverbot von sechs Monaten aus. Dabei sei der vorläufige Entzug des Führerscheins anzurechnen.
Der Richter führte aus, dass selbst der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung schwierig zu beweisen gewesen wäre. Aber da es dagegen keinen Einspruch gegeben habe, sei dies kein Bestandteil der Verhandlung. Für das Gericht stand schließlich fest, dass eine generelle Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben sei, unter anderem auch, weil der Angeklagte sich bisher nichts zu Schulden kommen ließ.
Gegen das Urteil können beide Parteien noch Rechtsmittel einlegen.
Vielleicht sollte man das arbeitende Volk nicht ständig bis zur völligen Erschöpfung knechten?
Steigende Arbeitsbelastung, zunehmend erwartete Flexibilität seitens der Arbeiter, immer mehr Ärger mit den Ämtern, alleingelassen mit den Kindern, Sorgen um die Zukunft. Aber davon wollen die Eliten nichts hören. Bestraft werden immer einzig die Arbeiter.