„Wir würden uns freuen, wenn sich für die Bespielung einzelner Bereiche – so genannter „Inseln“ – Inselverantwortliche/Veranstalter finden“, ruft Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) auf. „Das würde dem bürgerschaftlichen Ansatz des Stadtteilfestes entsprechen“. Am Martin-Luther-Platz gäbe es dazu schon gute Erfahrungen führt der Bürgermeister weiter aus.
Die Insellösungen werden dadurch unterstützt, dass innerhalb dieser Inseln dann nur die Inselverantwortlichen Sondernutzungserlaubnisse erhalten sollen. Die müssen ihre Veranstaltung bis zum 2. März anmelden. Einzelveranstalter können ihre Anträge dann bis zum 6. April einreichen.
Ansonsten bleibt vieles gleich. Bespielt werden die gleichen Straßenzüge wie bisher. Die Alaun-, Böhmische und Sebnitzer Straße bleiben weiterhin nur einseitig. Die kritischen Kreuzungsbereiche müssen weiterhin frei bleiben. Das gilt auch für schon bestehende Sondernutzungen, diese werden für den Zeitraum der BRN 2018 widerrufen, sofern es die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfordert.

Informationsveranstaltung im Januar
- Am 17. Januar findet um 17 Uhr in der Scheune, Alaunstraße 36-40, 01099 Dresden, eine Informationsveranstaltung zum Antrags- und Erlaubnisverfahren statt.
BRN-Infos und Geschichte
- Weitere Informationen zum Stadtteilfest unter: dailyfallback.neustadt-ticker.de/brn

Ich philosophiere gerade über die potentielle Widerufungen bestehender „Sonnernutzungen“. Ist das eine Art Vorsorge-Maßnahme, um auf die Hautkrebsgefahr bei überdurchschnittlichem Sonnenanbetertum aufmerksam zu machen? ;)
Danke, korrigiert.