Anzeige

Aldi

BRN-Vorbereitungen

Geöffnet am Wochenende: BRN-Museum
Am 19. Dezember: BRN-Sitzung im Stadtteilhaus
Heute Abend findet im Stadtteilhaus ein Vorbereitungstreffen statt, für das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt (BRN). Im Vorfeld wurde eine faustdicke Überraschung bekannt: Schon am Donnerstag soll die „BRN-Ausschreibung“ im Amtsblatt erscheinen.

Diese sogenannten Erlaubnispraxis hatte dieses Jahr für großen Unmut gesorgt. Denn die Veröffentlichung war erst sehr spät im April erschienen. So blieben potenziellen Veranstaltern nur wenige Wochen, ihre Stände zu beantragen. Der Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) hatte danach Besserung versprochen.

BRN-Arbeitsgruppentreffen

Am heutigen Dienstag, 19. Dezember, 19 Uhr, findet im Stadtteilhaus (Theater Wanne) das Treffen der Arbeitsgruppe BRN statt. Dort geht es unter anderem darum, eine Satzung für die BRN zu erlassen und um die Debatte, einen Trägerverein zu gründen. BRN mit Verein, das gab es in den 1990er Jahren schon.

Weitere Informationen zum Stadtteilfest unter: dailyfallback.neustadt-ticker.de/brn

Alaunstrasse zur BRN 1993
Alaunstrasse zur BRN 1993
Anzeige

Villandry

Anzeige

Wie die extreme Reche Geschichte und Demokratie zerstört

Anzeige



Anzeige

   Nils Landgren am 10. Dezember in der Frauenkirche

Anzeige

Schramm Möbelmanufaktur

Anzeige

Wimmel-Kiez - Das Spiel von hier

Anzeige

Alternatives Akustikkollektiv

Anzeige

Societaetstheater

Anzeige

welcome india

Anzeige

tranquillo

Anzeige

15. Dresdner Neujahrssingen

Anzeige

Blitzumzug

Anzeige

Wizo im Stromwerk

Bunte Republik Neustadt Anfang der 1990er Jahre - Foto: Lothar Lange
Bunte Republik Neustadt Anfang der 1990er Jahre – Foto: Lothar Lange

2 Kommentare

  1. Anträge auf Sondernutzung können jederzeit unabhängig von irgendwelchen Terminen des STAs oder seltsamen Fristen etc. gestellt werden. Insbesondere wenn es keine(n) Hauptverantwortliche(n) für die BRN gibt.

    (zudem: Sondernutzungsanträge müssen vom Amt in einer „angemessenen Frist“ bearbeitet und mit einem Bescheid an die antragsstellende Person beantwortet werden. Falls das nicht der Fall sein sollte, kann die Behörde nach § 75 VwGO der Untätigkeit angeklagt werden.)

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert