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AZ Conni darf seine Kita weiter betreiben

Am Mittwoch verhandelte das Verwaltungsgericht Dresden über die Zukunft des Kinderladens Conni. Das Landesjugendamt wollte dem Alternativen Zentrum die Betriebserlaubnis entziehen. Dagegen hatte der Betreiber, der Conni e.V. geklagt – und recht bekommen. Die Kammer teilte nun am Donnerstag mit, dass die Aufhebung der Betriebserlaubnis rechtswidrig war.

Schon im März 2024 entschied das Verwaltungsgericht zugunsten des AZ Conni e.V. Nun gab die Kammer dem Betreiber des Kinderladens endgültig recht. (Foto: Victor Franke)
Schon im März 2024 entschied das Verwaltungsgericht zugunsten des Conni e.V. Nun gab die Kammer dem Betreiber des Kinderladens endgültig recht. (Foto: Victor Franke)

Bereits im Dezember 2023 entzog das Landesjugendamt dem Verein die Betriebserlaubnis für dessen Kita. Die Behörde begründete diesen Schritt mit einer Gefährdung des Kindeswohls. Diese ergäbe sich unter anderem aus Zweifeln des Landesjugendamtes, das AZ Conni würde das Gewaltmonopol des Staates anerkennen. (Bericht im Neustadt-Geflüster vom 19. Januar 2024)

Vorläufiger Rechtsschutz durch Verwaltungsgericht

Das AZ Conni wehrte sich damals und bat vorm Verwaltungsgericht Dresden um vorläufigen Rechtsschutz. Daraufhin entschied das Gericht im März 2024, dass der Conni e.V. den Kinderladen vorerst weiter betreiben darf. Mit dem heutigen Urteil bestätigte das Gericht seine damalige Entscheidung.

Der Vorsitzende Richter Dirk Munzinger monierte während der Verhandlung unter anderem, dass das Landesjugendamt nicht ermittelt hat, worin genau die Kindeswohlgefährdung besteht. Der konkrete Fall sei nicht ordnungsgemäß bearbeitet worden.

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Das AZ Conni versteht sich als Schutzraum, was insbesondere für seine Jugendarbeit essentiell sei. Dafür behält sich der Verein vor, Kinder von Polizist*innen nicht in seine Kita aufzunehmen. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreibers sah darin das Landesjugendamt. Das gute Recht eines freien Trägers, erklärte hingegen das Gericht: „Eine auf diese Weise begründete Ungleichbehandlung nach dem Beruf der Eltern dürfe er als privater Träger vornehmen.“

Seit 1993 betreibt der AZ Conni e.V. den Kinderladen.
Seit 1993 betreibt der AZ Conni e.V. den Kinderladen.

AZ Conni: Vorgehen politisch motiviert

Das AZ Conni kann sich das Vorgehen der Behörde nur als politisch motiviert erklären. „Das Landesjugendamt hat diese Auseinandersetzung auf dem Rücken der Kinder und Eltern unseres Kinderladens ausgetragen“, sagt Jana Grunewald, Pressesprecherin des AZ Conni.

Einschüchtern lassen möchte sich der Verein auch zukünftig nicht. Gerade jetzt brauche es eine kritische und menschenrechtsorientierte Jugendarbeit mehr denn je. „Für diese unbequeme Haltung wurden wir nicht zum ersten Mal angegriffen, wir werden uns aber auch in Zukunft weiter für eine offene und gerechtere Gesellschaft einsetzen“, so Grunewald.

Gegen die Entscheidung kann der Beklagte binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht stellen.

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Wir werden im Neustadt-Geflüster die Hintergründe des Verfahrens näher beleuchten. Daher veröffentlichen wir in den kommenden Tagen einen umfassenderen Beitrag zum Thema.

14 Kommentare

  1. ich weiss nicht, ob ich dass gut finden soll. ich freue mich auf mehr hintergründe, danke für die mühe.

  2. Laut dem Text geht hervor dass Arbeitsdiskriminierung legal und im Falle von AZ auch gewünscht bzw. das Ziel ist?

    Finde es schon hart das es Menschen gibt, die auf der einen Seite so tun als wären sie Aufgeschlossen und gleichzeitig unschuldige Kinder Ausschließen und das hier in der Neustadt!

    Also wenn das Stimmt bin ich wirklich geschockt in welche Richtung das hier geht.

  3. Für mich schwer nachvollziehbar, erklärt aber die der Polozei nach gesagte rechte Einstellung.

  4. @versteher

    So ganz genau wissen wir das auch nicht. Aber eins steht fest: Da wurde einem Polizisten in Uniform, der wohl auch noch in einer Beziehung zu einer Ausländerin lebt, der Zugang zu dieser Institution verweigert, um sein Kind dort abzugeben. Die Begründung war: “ Es gibt hier traumatisierte Kinder wegen Polizeiuniformen“. So etwas muss man sich dann einfach mal auf Zunge zergehen lassen. Geht es noch? Die schützen offenbar Kleinkriminelle und machen dann hier auf dicke Hose……….. Und das ganze selbstverständlich mit öffentlichen Mitteln. Hurra, Hurra………..

  5. Lieber Neustadt Bewohner, das geht aus dem Text nicht mal ansatzweise hervor. Entscheidend ist der Absatz: „Der Vorsitzende Richter Dirk Munzinger monierte während der Verhandlung unter anderem, dass das Landesjugendamt nicht ermittelt hat, worin genau die Kindeswohlgefährdung besteht. Der konkrete Fall sei nicht ordnungsgemäß bearbeitet worden.“

    Oder ausführlicher in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes:

    „Das Gericht hat sich nicht davon überzeugen können, dass das dem Vater erteilte Hausverbot den von der Behörde gezogenen Schluss auf eine Kindeswohlgefährdung zulasse (§ 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII) oder, dass die Aufhebung der Betriebserlaubnis eine verhältnismäßige Reaktion gewesen sei, um auf die durch den Ausschluss des Vaters möglicherweise hervorgerufenen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Klägers als Träger der Einrichtung zu reagieren (§ 45 Abs. 7 Satz 2 SGB VIII). Gegenstand der mündlichen Verhandlung war insbesondere die Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen es dem Kläger erlaubt sein könne, Kinder von dem Besuch seines Kindergartens auszuschließen, weil ein Elternteil als Polizist arbeitet. Dabei hat die Kammer darauf hingewiesen, dass den Kläger allein aufgrund der Aufnahme des Kindergartens in den Bedarfsplan der Landeshauptstadt Dresden oder aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern im Kinder- und Jugendhilferecht kein der Rechtsbindung des Staates entsprechendes oder mit ihr vergleichbares Diskriminierungsverbot treffe. Der Kläger hat die Entscheidung, Kinder von Polizisten nicht in den Kindergarten aufnehmen zu wollen, für die Kammer tragfähig damit begründen können, dass die grundsätzliche Abwesenheit von Polizisten eine Gelingensbedingung für seine Jugendarbeit auf dem Gelände sei. Eine auf diese Weise begründete Ungleichbehandlung nach dem Beruf der Eltern dürfe er als privater Träger vornehmen.“

  6. @ statler & waldorf

    Nein, das stimmt nicht, dass irgendjemand behauptet hat, es gäbe traumatisierte Kinder wegen der Uniform. die Präsenz von Polizist*innen kollidierte mit der Jugendarbeit. Und diese Jugendarbeit hat der vorsitzende Richter (der Präsident des Dresdner Verwaltungsgerichts) explizit gelobt. Es ging in der Verhandlung auch darum, wie so eine Eskalation in Zukunft vermieden werden kann.

    Eigentlich geht es in dem Beitrag aber um ein anderes Thema: Das AZ Conni hält sich laut Gericht in jedem Punkt an geltendes Recht. Das Landesjugendamt muss die Positionen nicht teilen, aber es darf in einem Rechtsstaat trotzdem nicht einfach den Laden schließen.

  7. Ich freue mich sehr für das AZ Conni, dass die Angelegenheit so positiv ausgegangen ist. Das AZ Conni leistet seit vielen Jahren wertvolle Soziale Arbeit, die nicht hoch genug geschätzt werden kann.

    Angesichts des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden aus dem vergangenen Jahr (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/591337/download, abgerufen am 16.05.25 um 13:30) und der darin enthaltenen Begründung hatte ich persönlich mit einem solchen Ausgang gerechnet. Ein anderer Ausgang wäre – in Bezug auf den damaligen Beschluss – einer inhaltlichen Kehrtwende der Kammer um 360 Grad gleichgekommen. Die Entscheidung der Kammer erscheint mir (nach wie vor) gut nachvollziehbar und überzeugend begründet.

    @Neustadt Bewohner du sagst: „Laut dem Text geht hervor dass Arbeitsdiskriminierung legal“. Dieser Schluss ist nicht korrekt, eine Diskriminierung aufgrund des selbst gewählten Berufs gibt es nicht. Das ist nicht zu verwechseln mit Diskriminierung am Arbeitsplatz, aufgrund von nicht selbst gewählten Umständen, wie ethnischer Herkunft, Geschlecht, Sexualität, etc. Dies ist im §1 des Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert, eine Diskriminierung aufgrund des Berufs oder der Berufsgruppe kommt darin nicht vor.

    @statler & waldorf du hast folgendes zitiert: „Es gibt hier traumatisierte Kinder wegen Polizeiuniformen“. Wo kommt das Zitat her? Leider hast du keine Quelle dazu angeben.
    Du schreibst weiter: „Die schützen offenbar Kleinkriminelle und machen dann hier auf dicke Hose.“ Dazu konnte ich nichts recherchieren, bitte veröffentliche dazu deine Quelle.

    Im Allgemeinen haben mich die Ergänzungen von @statler & waldorf und @Neustadt Bewohner zunächst überrascht, da sie inhaltlich nicht zum Artikel passen. Nachdem ich jedoch weitere Kommentare der beiden unter anderen Beiträgen beim Neustadt-Geflüster gelesen habe, wurde mir klar, dass dieses (leider recht niedrige) Niveau bei ihnen offenbar üblich ist. Schade!

  8. @Victor Franke

    Sie können hier behaupten, was Sie wollen. Und es ist uns auch komplett egal, was Sie für rechtmässig halten. Am Ende war der Auslöser eine Polizeiuniform. Und wenn eine Polizeiuniform Bedenklichkeiten auslöst, dann sollte man schon mal darüber nachdenken, wessen Geistes Kind man ist.

    Das Kind kann sicher nichts dafür.

    Freundliche Grüße

  9. @statler & waldorf: Ich weiß, ihr seid alt und starköppig. Dennoch, genaues Lesen würde echt helfen. Es geht hier auch gar nicht darum, was der Autor für rechtmäßig hält, sondern, was das Gericht für rechtmäßig hält.

  10. Ich freue mich sehr für das Conni.
    Und im übrigen habe ich persönlich (sogar als privilegierte deutsche, weiße und männliche Person) nahezu nur negative Erfahrungen mit Menschen in Polizeiuniformen. Ich persönlich bin froh, wenn ich sie nicht sehe. Ich wünschte die Polizei wäre für die Menschen da, mir persönlich haben sie aber meist nur Ärger bereitet. Und da wundert sich die Polizei über ihren schlechten Ruf?!

  11. Was das Gericht beschließt, ist doch in diesem Fall erstmal völlig irrelevant. Es bestätigt ja lediglich, dass ein privater Träger nach eigenem gusto diskriminieren darf. Das Thema, dass durch die Medien geistert ist, dass hier offenkundig in der Praxis Gleichstellung und Toleranz weit weniger gelebt werden, als propagiert. Wenn allein durch eine Berufswahl ‚falsche‘ oder sagen wir mal ‚unpassende‘ Gesinnung angenommen wird, dann läuft einfach etwas grundsätzlich verkehrt. Es widerspricht jeglichem Verständnis von linker und sozialer Arbeit.

  12. …Am Ende ist doch nur zu erwähnen, dass das AZ Conni einen offensichtlich nicht der rechten Gesinnung zuzuordnenden Polizisten und seine Frau, trotz Migrationshintergrund, mächtig vor den Kopf gestoßen haben. Hier wurde nicht der Mensch gesehen, sondern nur eine Uniform. Dafür, dass dieser Polizist innerhalb seiner Truppenteile die richtigen Werte vertritt, sonst hätte er dort sein Kind evtl. nicht angemeldet, hat das AZ ihm gehörig eins verpasst. Es ist und bleibt ein Eigentor. Die richterliche Prüfung der Geschichte bezieht sich nur auf die vom Schulamt konstituierte Kindeswohlgefährdung. Die sehe ich auch nicht, aber die Gemeinnützigkeit des e.V. steht schon etwas
    auf wackeligen Füssen…

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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