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Corona-Jojo – fünfter Tag unter 10

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Heute meldet das Robert Koch-Institut (RKI) eine 7-Tage-Inzidenz von 8,4. Damit liegt der Wert den fünften Tag in Folge unter 10 und es gibt ab Sonntag, dem 8. August wieder Lockerungen.

Ab Sonntag nur noch bedingte Maskenpflicht im Supermarkt - Foto: Anna Kovtun, Pixabay
Ab Sonntag nur noch bedingte Maskenpflicht im Supermarkt – Foto: Anna Kovtun, Pixabay

Ab Sonntag, 8. August 2021, entfallen ein Großteil der Beschränkungen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Es gelten jedoch einige Regelungen als sogenannte Basismaßnahmen weiter. So zum Beispiel:

  • Die Erstellung und Einhaltung von Hygienekonzepten ist weiterhin erforderlich. Soweit diese genehmigungspflichtig sind, wird um Zusendung per E-Mail an gesundheitsamt-hygienekonzepte@dresden.de gebeten. Ausführliche Informationen gibt es unter www.dresden.de/corona-hygienekonzepte.
  • Unter anderem in Geschäften und Märkten bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, aber auch bei körpernahen Dienstleistungen oder im ÖPNV, besteht weiterhin die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch in Taxen, bei der Schülerbeförderung und für Fahrdienste, beispielsweise für Menschen mit Behinderungen.
  • Im Bereich der Pflege ist in weiten Teilen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.
  • Die Regelungen für Großveranstaltungen bleiben ebenso in Kraft. Hier werden auch genesene und geimpfte Personen mitgezählt.
  • Die seit 26. Juli 2021 geltende Testpflicht für Beschäftigte nach Abwesenheit von mindestens fünf Werktagen vom Arbeitsplatz bleibt ebenso in Kraft.
  • Die Vorgaben für Diskotheken, Clubs, Musikclubs behalten ihre Gültigkeit. Es besteht im Innenbereich weiterhin eine Testpflicht.
  • Eine Testpflicht besteht auch für die Besucherinnen und Besucher von Prostitutionsangeboten.
  • Zudem bleiben die Beschränkungen für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie die Regelungen für Saisonarbeitskräfte in Kraft.
RKI-Corona-Ampel mit Wochenverlauf.
RKI-Corona-Ampel mit Wochenverlauf.

Verordnung auf sachsen.de

Der vollständige Wortlaut der Verordnung ist als PDF einsehbar unter www.coronavirus.sachsen.de.

Wenn der Inzidenzwert wieder über 10 steigt und an fünf aufeinander folgenden Tagen über dem Wert liegt, werden ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder verschärft.

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2 Kommentare

  1. „Wenn der Inzidenzwert wieder über 10 steigt und an fünf aufeinander folgenden Tagen über dem Wert liegt, werden ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder eingeschränkt.“

    Doch auch Mal eine „Ergänzung“ oder „Korrektur“ von mir. Als Lektor und Klugfäkalierer ist man ja noch willkommen.

    Es werden in einem solchen Fall, also wahrscheinlich die Woche drauf, nicht die Maßnahmen, sondern unsere Freiheiten und Grundrechte wieder weiter eingeschränkt. Ich finde doch das klingt ganz anders.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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