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Polizeibehörde kontrolliert am Papier-Container

Pappe mal schnell neben dem Container entsorgen – das könnte unter Umständen teuer werden. Die Stadtverwaltung schickt in unregelmäßigen Abständen auch die Polizeibehörde durch die Neustadt. Die nimmt die Ablagerungen unter die Lupe.

Ablagerungskontrolle auf der Talstraße - Foto: privat
Ablagerungskontrolle auf der Talstraße – Foto: privat

Insgesamt 22 Standorte mit Containern für Altpapier gibt es derzeit im Stadtbezirk Neustadt. Eine Übersicht findet man im Themenstadtplan der Stadt Dresden. In der Karte sind sie blau eingezeichnet. Blau sind auch die Mülltonnen, die auf privatem Grund für Altpapier genutzt werden. „Mehr als 70 Prozent der Anschlussobjekte im Stadtgebiet nutzen bereits die Blaue Tonne als bequeme und haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeit“, sagt Stadtsprecher Alexander Buchmann. Auf diesem Weg werde rund drei Viertel der Altpapiermenge der Dresdner Haushalte erfasst, nur noch 25 Prozent des Altpapiers landen in den Depotcontainern, wie sie in der Neustadt unter anderem am Bischofsweg oder an der Seifhennersdorfer Straße stehen.

Bußgeld möglich

„Standplätze, an denen neben Glas auch Altpapier eingeworfen werden kann, sind häufiger und von größeren Mengen illegaler Ablagerungen betroffen“, sagt Buchmann. Das wirke sich im Vergleich zu Glas-Standplätzen deutlich auf Reinigungszyklen und -kosten aus. Dazu komme, dass bei fehlender Zerkleinerung von Pappen/Kartonagen die Container nicht ausgelastet und Pappen/Kartonagen häufig nur vor dem Container abgestellt werden. Das würde die Anlieger belasten und verlängere Leerungstouren. „Im Allgemeinen wurden Standplätze in Gegenden reduziert, in denen der Anschlussgrad der Blauen Tonne besonders hoch ist“, so Buchmann. Es sei davon auszugehen, dass neue Standplätze künftig ohne Altpapier geplant werden.

Er weist darauf hin, dass die Ablagerung neben den Wertstoffcontainern gegen geltendes Recht verstößt. Solche Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden. Buchmann erläutert, dass im Rahmen eigener Recherchen und Kontrollen grundsätzlich versucht wird, die Verursacher*innen illegaler Ablagerungen zu ermitteln. Im Regelfall könne dies nur gelingen, wenn sich auf den Ablagerungen ein Adressaufkleber befindet.

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Sollten Verursacher*innen festgestellt werden, läge ein Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Dresden (hier als PDF) vor. Ein solcher Verstoß würde bei der Bußgeldbehörde zur Anzeige gebracht. Dort wird auch die Bußgeldhöhe festgelegt.

Blaue Tonnen gibt es auch für gewerblich anfallendes Altpapier. Foto: Anton Launer
Blaue Tonnen gibt es auch für gewerblich anfallendes Altpapier. Foto: Anton Launer

Wie Buchmann weiter mitteilt, führt der Gemeindliche Vollzugsdienst (Ordnungsamt) keine Statistik über die Erfolge der Fahndung am Papiercontainer. Werden Verstöße festgestellt, werden diese angezeigt. Kann keine Verursacherin ausfindig gemacht werden, erfolgt lediglich eine Mitteilung an das zuständige Fachamt, welches dann die Beseitigung der Verschmutzung veranlasst.

Alle eigenständig an die Abfallwirtschaft angeschlossenen Eigentümer von Grundstücken, Firmen und Verwaltungen können die städtische Blaue Tonne bestellen. Die Blaue Tonne ist gebührenfrei.

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Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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