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Mit gefüllten Glaskugeln geschmissen

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden den Erlass eines Strafbefehls gegen einen 28-jährigen Deutschen beantragt. Ihm wird vorgeworfen, in drei Fällen Sachbeschädigungen mit Farbspraydosen und gefüllten Glaskugeln begangen zu haben.

Polizeimeldung - Foto: Florian Varga
Polizeimeldung – Foto: Florian Varga

Am 17. Mai 2020 soll der Beschuldigte zwischen 2 Uhr und 4 Uhr Schriftzüge und Symbole an einer Sandsteinmauer in der Nähe des Sächsischen Landtags in Dresden angebracht haben. Darunter befanden sich unter anderem die Worte „Solidarität“, „Dresden besetzen“ sowie „Putzi“ mit einer grafischen Darstellung des Putzi-Männchens. Der entstandene Schaden wird auf etwa 5.400 Euro geschätzt.

Zwischen dem 21. und 22. November 2020 soll der Beschuldigte in der Seitenstraße im Dresdner Hechtviertel mehrere mit Farbe gefüllte Glaskugeln gegen die Fassade eines Mehrfamilienhauses geworfen haben. Dadurch soll ein Schaden von etwa 10.000 Euro entstanden sein.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 22. November 2020 gegen 2 Uhr in der Hechtstraße in Dresden. Auch dort soll der Beschuldigte mit Farbkugeln die Fassade eines Mehrfamilienhauses beschädigt haben. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 2.000 Euro. In der Nacht hatten Zeugen, zwei Männer beim Schmeißen der mit Farbe gefüllten Kugeln beobachtet und diese verfolgt. In der Folge konnte die Polizei den damals 24-Jährigen stellen (Neustadt-Geflüster vom 23. November 2020).

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Nach den langjährigen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei konnte der Beschuldigte identifiziert werden. Er ist nicht vorbestraft und hat sich nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro. Ab einer Strafe von 91 Tagessätzen würde der Mann als vorbestraft gelten.

3 Kommentare

  1. Kommen dann zu den 2700€ Strafe noch die 17.400€ Schaden hinzu? Oder bleibt die Gesammtsumme 2700€?

  2. Das ist nur die Strafe für die Straftat. Für die Regulierung des Schadens ist, wenn es zu keiner Einigung kommt, ein Zivilgericht zuständig. Wenn der Täter den Strafbefehl akzeptiert, können sich die jeweiligen Eigentümer der beschädigten Sache, bzw. die Versicherung an ihn wenden, um den Schaden einzufordern. Die Tat verjährt erst nach 30 Jahren.

  3. was ich nicht verstehe, warum immer die beiden neubauten am bischofsplatz angefriffen werden?

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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