Wie die Dresdner Staatsanwaltschaft heute mitteilt, hat sie gegen einen 55-jährigen Franzosen Anklage wegen Mordes in zwei Fällen und wegen versuchten Mordes erhoben.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, am selben Abend gegen 19 Uhr seine von ihm getrennt lebende Ehefrau angegriffen zu haben. Er soll ihr erst im Treppenhaus, dann im Eingangsbereich des von ihm bewohnten Hauses in Tötungsabsicht mindestens einen kräftigen Schlag mit einem harten Gegenstand gegen den Hinterkopf, sowie Schläge mit den Fäusten gegen den Kopf und das Gesicht versetzt und sie im Anschluss bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben.
Erst als sich ihm Passanten näherten und eingreifen wollten, ließ der Beschuldigte von seinem Opfer ab und ergriff die Flucht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden geht aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass die Taten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen und die Taten zum Nachteil der Kinder zudem auch grausam verübt wurden.
Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.