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Mordanklage vorm Landgericht

Wie die Dresdner Staatsanwaltschaft heute mitteilt, hat sie gegen einen 55-jährigen Franzosen Anklage wegen Mordes in zwei Fällen und wegen versuchten Mordes erhoben.

Der mutmaßliche Kindermörder Laurent F. wurde am 10. Mai dem Amtsrichter vorgeführt, seit dem befindet er sich in Untersuchnungshaft. Foto: Roland Halkasch
Der mutmaßliche Kindermörder Laurent F. wurde am 10. Mai dem Amtsrichter vorgeführt, seit dem befindet er sich in Untersuchnungshaft. Foto: Roland Halkasch
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 9. Mai zwischen 18.15 Uhr und 18.45 Uhr in seiner Wohnung an der Stetzscher Straße seinen 5-jährigen Sohn und seine 2-jährige Tochter, die sich an diesem Tag im Rahmen des elterlichen Umgangs bei ihm befanden, erwürgt zu haben.

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, am selben Abend gegen 19 Uhr seine von ihm getrennt lebende Ehefrau angegriffen zu haben. Er soll ihr erst im Treppenhaus, dann im Eingangsbereich des von ihm bewohnten Hauses in Tötungsabsicht mindestens einen kräftigen Schlag mit einem harten Gegenstand gegen den Hinterkopf, sowie Schläge mit den Fäusten gegen den Kopf und das Gesicht versetzt und sie im Anschluss bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben.

Erst als sich ihm Passanten näherten und eingreifen wollten, ließ der Beschuldigte von seinem Opfer ab und ergriff die Flucht.

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Die Staatsanwaltschaft Dresden geht aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass die Taten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen und die Taten zum Nachteil der Kinder zudem auch grausam verübt wurden.

Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Anwohner*innen und Bekannte haben Blumen und Plüschtiere zum Gedenken an die beiden Kinder am Tatort abgelegt.
Anwohner*innen und Bekannte hatten Blumen und Plüschtiere zum Gedenken an die beiden Kinder am Tatort abgelegt.