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Drogenhandel in der Königstraße: Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 46-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Mann wird unter anderem bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis vorgeworfen — strafbar nach § 29 Betäubungsmittelgesetz.

Die Königstraße in der Inneren Neustadt.
Die Königstraße in der Inneren Neustadt.

Am Mittwoch, 17. Dezember 2025, durchsuchten Ermittler gegen 10.30 Uhr seine Wohnung in der Königstraße in der Inneren Neustadt (Neustadt-Geflüster vom 18. Dezember 2025). Dabei stellten sie größere Mengen verschiedener Substanzen sicher: rund 15 Kilogramm Marihuana, drei Kilogramm Haschisch, ein Kilogramm Amphetamin, 700 Gramm MDMA sowie 300 Tabletten Ecstasy. Hinzu kamen über 30 Tüten THC-Gummibären. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, die Substanzen zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben.

Neben den Drogen fanden die Ermittler in der Wohnung mehrere Waffen: einen Schlagring, mehrere Messer, einen Schlagstock und Pfefferspray. Diese soll der Beschuldigte für etwaige Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit seinem Drogenhandel griffbereit gehalten haben. Das Vorhandensein von Waffen ist dabei für die Strafverfolgung relevant: Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird nach dem Betäubungsmittelgesetz gesondert und in der Regel mit höheren Strafen bewertet als unbewaffneter Besitz oder Handel.

Sichergestellt wurden außerdem 26.000 Euro in bar. Das Geld soll aus früheren Drogengeschäften stammen. Die Staatsanwaltschaft hat dessen Einziehung beantragt.

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Der Beschuldigte wurde noch am selben Tag vorläufig festgenommen. Einen Tag später, am 18. Dezember 2025, erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Seitdem befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Zu den Vorwürfen hat er keine Angaben gemacht. Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

7 Kommentare

  1. Na wollm mer mal nicht gleich die ganze „Königstraße“ in ihrem ohnehin stattfindenden Struggle runterziehen – unsere einzige originale barocke Vorzeigestraße aus augusteischen Zeiten. Die Wohnung des Täters gehört halt zu den heutigen Blocks der Vonovia, welche als „Albertplatz-Rundumbebauung“ ein relativ gelungenes spät-80er-DDR-Wohnungsbauprojekt waren. In den Blöcken sammeln sich seit Jahren noch viel mehr dubioses Publikum, aber sehr schön daß unserer Jugend und Konsumentenschaft diese bewußtsein-eintrübenden Substanzen nun erspart bleiben. Vielleicht überlegen sich jene mal was echt cooles oder gar vernünftiges.
    Ansonsten besteht eine recht offene Dealerszene am Albertplatz, da spielen diese Vonovia-Plattenbaublöcke eine Rolle, aber die Täterschaft ist hier weniger „deutsch“, wobei obiger „Deutscher“ auch wenig aussagekräftig ist, da es sich um Eingebürgerte handeln kann, z.B. harte Jungs aus dem slavo-russischen Kulturkreis, wie es einige Spätaussiedler betrifft.
    Gute Arbeit der Ermittlungsbehörden, herzlichen Dank dafür, weiter so!

  2. Chapeau @Versteher,
    du hattest damals unter dem unter dem Beitrag hier im NG folgendes geschrieben: „Deutsche machen so was nicht. Das muss ein Irrtum sein.“ und damit auf wunderbar ironische Weise diesen dummdeutschen Chauvinismus persifliert. Ich dachte damals, dass sich sicher niemand erblöden würde, sowas zu äußern. Und dann lese ich den ersten Beitrag hier und musste hart lachen. Danke dafür!

  3. @A.L.: Ja, ich war dabei, vielleicht war ich es sogar selbst, denn ich bin so ein Rüpel aus Euro-Südost, na wurscht… . *
    Ferner ergibt sich der Sachverhalt von selbst. Alle anderen Häuser weisen eine völlig andere Nutzung, hohe Bürgerlichkeit und soziale Kontrolle auf. Somit ist es de facto ausgeschlossen, daß die Täterwohnung nicht bei Vonovia sei.
    Die Rückfrage an mich stellt sich somit nicht wirklich, da sollen Wissbegierige doch bei der Polizei (allgemein, nicht adress-genau) nachfragen oder im Wohnumfeld, ob das denn „die Platte“ betraf oder welchen „Abschnitt“ der Kö.

    @spatzi: leg dich ruhig wieder hin, alles bestens so…

    *Prosa

  4. „Ferner ergibt sich der Sachverhalt von selbst. Alle anderen Häuser weisen eine völlig andere Nutzung, hohe Bürgerlichkeit und soziale Kontrolle auf“
    Im Reich der Fabeln und einfachen Weltbilder.

  5. @platte Leider ist es eben nicht an den Haaren herbeigezogen! Ohne ins Detail zu gehen… aber die Crystal-Fraktion ist in den „Neubauten“ gegeben. Ich kenne einige dieser „Patienten“ und weiß, wo sie wohnen. Über die Jahrzehnte konnte ich viele dieser „Karrieren“ verfolgen. Erst war es Koks (Freebase=Crack), dann Speed + Heroin – und jetzt ist es eben Crystal… wobei der absolute Abstieg wiederum mit dem Rauchen dieses Zeugs besiegelt wird.

  6. @platte Sicher ist wohl, dass auch Fentanyl auf dem Weg ist. Niemand kann das wirklich wollen. Auch beim Konsum von Drogen muss es absolute Tabus geben!

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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