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Nahverkehr-Bürgerbegehren – Initiatoren legen Widerspruch ein

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ haben Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrats vom 11. Dezember eingelegt. Der hatte mit 39 zu 31 Stimmen, bei einer Enthaltung dafür gestimmt, dass das Bürgerbehren unzulässig sei und war damit der Argumentation des Oberbürgermeisters Dirk Hilbert gefolgt.

Straßenbahn auf der Albertstraße - Foto: Anton Launer
Straßenbahn auf der Albertstraße – Foto: Anton Launer

Zuvor hatten André Schollbach, Jens Matthis und Tilo Kießling am 30. Juni 2025 über 40.000 Unterschriften bei Oberbürgermeister Dirk Hilbert eingereicht. Das Rechtsamt der Stadt hatte empfohlen, das Bürgerbegehren als zulässig einzustufen. Mit einem externen Gutachten hatte Hilbert dann aber die Unzulässigkeit begründet (Neustadt-Geflüster vom 10. November 2025). Der Stadtrat erklärte dann am 11. Dezember mit Stimmen von AfD, CDU, FDP und Team Zastrow das Begehren für unzulässig.

Initiatoren: Beschluss ist rechtswidrig

Nach Prüfung des Bescheids und Einsicht in die Akten kamen die Initiatoren zu dem Schluss, dass der Beschluss rechtswidrig sei. Sie legten deshalb Widerspruch ein. Die Landesdirektion Sachsen soll nun als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde darüber entscheiden.

Das Bürgerbegehren stützt sich auf die Angabe einer Finanzierungslücke von rund 18 Millionen Euro bei den Dresdner Verkehrsbetrieben. Diese Zahl hatte der Oberbürgermeister selbst dem Stadtrat mitgeteilt. Das Begehren übernimmt diese Angabe ohne Änderungen. Nach Ansicht der Initiatoren sind Bürger*innen berechtigt, auf solche offiziellen Zahlen zurückzugreifen, insbesondere wenn diese vom Stadtrat bestätigt wurden.

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Die Initiatoren betonen, dass sie verpflichtet gewesen seien, die amtlich genannte Zahl zu verwenden. Eine deutlich höhere Kostenschätzung hätte ein verzerrtes Bild der Lage erzeugen können und möglicherweise zur Unzulässigkeit geführt.

Zur Deckung der Finanzierungslücke sieht das Bürgerbegehren eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 450 auf 475 Prozent vor. Laut Berechnungen des Steuer- und Stadtkassenamtes würde das ab 2026 jährliche Mehreinnahmen zwischen 25,7 und 29,1 Millionen Euro bringen. Diese Summe übersteigt die genannte Lücke deutlich.

Maßgeblich für die rechtliche Bewertung sei der Zeitpunkt der Unterzeichnung durch die Bürger. Spätere Veränderungen dürften die Zulässigkeit nicht nachträglich beeinflussen. Sonst könnten Bürgermeister oder Stadtrat unliebsame Begehren gezielt verzögern oder verhindern.

Auch nach Einreichung des Begehrens sei eine öffentliche Auseinandersetzung vorgesehen. Dabei könnten neue Entwicklungen dargestellt und diskutiert werden.

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Die Initiatoren sehen den Beschluss als Versuch, einen Bürgerentscheid zu verhindern. Sie kündigten an, weiter für dessen Durchführung einzutreten.

8 Kommentare

  1. Mit der Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes wären wir dann aber, im negativen Sinne, ganz weit vorn dabei. Soll heißen, wir hätten dann m.W. den höchsten Satz in Sachsen. Diese Kosten werden dann wahlweise durch die Gewerbetreibenden auf die Kundschaft umgelegt oder haben weniger Gewerbetreibende zur Folge. Wäre mal interessant zu wissen, wie die finanzielle Situation der DVB aussehen würde, wenn es das Deutschlandticket nicht gäbe. Die reguläre VVO-Abo-Monatskarte für den Verbundraum kostet z.Bsp. 209,10 EUR, ich kann mir nicht ansatzweise vorstellen, dass da die Differenz zu 63 EUR vom Bund ausgeglichen wird. Zumal das günstige Deutschlandticket auch noch eine wesentlich höhere Inanspruchnahme des ÖPNV zur Folge hat. Also entweder sorgt man dafür, dass die Verluste bzw. Mehrkosten durch das Deutschlandticket den ÖPNV-Betreibern vollständig refinanziert werden oder es hat spürbare Folgen.

  2. Die Festlegung der Höhe der Gewerbesteuer obliegt dem GEWÄHLTEN Stadtrat und nicht ein paar frustrierten Linken, die ihre üblichen Wahlkampfversprechen den Unterzeichnern einer Liste als die einzige Wahrheit andrehen wollen. (Die Partei, die Partei, die hat immer recht…). Und warum soll die gesamte Stadtgesellschaft an Recht und Gesetz vorbei für das Missmanagement im DVB Vorstand und der mangelnden Überwachung durch den Aufsichtsrat bezahlen? Wer eine Parallelpolitik über Volksentscheide will, sollte in die Schweiz ziehen oder das schweizer Politikmodell mit allen Vor- und Nachteilen übernehmen wollen.

  3. „[W]ir hätten dann m.W. den höchsten Satz in Sachsen“ Ganz vorn dabei, aber einige Gemeinden in SOE liegen höher.
    Die DVB hatte von 2007 bis 2018 jedes Jahr einen Zuschussbedarf von rund 40Mio €. Der war so „gering“, da die Kosten einigermaßen stabil blieben und die Ticketpreise massiv erhöht wurden. Laut DVB-Vorstand Andreas Hemmersbach war aber schon damals klar, dass diese Strategie nicht dauerhaft weiterverfolgt werden konnte: „Der Unmut über alljährliche Preissteigerungen in diesen Größenordnungen wuchs stetig.“ Dann sind die Kosten massiv gestiegen (Energie, Invest, Lohn). Das die Einnahmenseite durch das Deutschlandticket sinkt, sollten sich nicht viele „Neukunden“ finden, ist auch klar. Allerdings war es bisher immer so, dass der Fahrpreis lediglich „dazu dienen sollten, den Nahverkehr zumindest mitzufinanzieren.“ (DVB-Vorstand). Die von Koordinierungsrat beschlossene Einführung der Stufe 2 der Einnahmeaufteilung (Verteilung der Einnahmen aus dem Deutschland-Ticket nach Postleitzahlen rückwirkend zum September 2025) ist sicherlich hilfreich.
    @Gruezi
    Was hier gefordert wird, ist keine „Parallelpolitik über Volksentscheide“. Hier geht es um ein Bürgerbegehren/-entscheid (Kontrolle und Mitbestimmung auf lokaler Ebene) und keinen Volksentscheid (z.B. Atomausstieg 2011). Dass da nen gewaltiger Unterschied liegt, sollte doch einleuchten.

  4. @Spatz: Da leuchtet nix. „(Kontrolle und Mitbestimmung auf lokaler Ebene)“= bedeutet doch eigentlich: Kommunalwahl, Stadtratswahl, Bürgermeisterwahl etc. und ggf. Abwahl wegen Erfolglosigkeit. Könnte man sich ja sparen, wenn jedes mal die Schwarm“intelligenz“ prüfen und besserwissen will. Wahlprüfung per Volksentscheid. Da sehe ich blau am Horizont. Wohl mit roten Streifen.

  5. @Gruezi
    „… bedeutet doch eigentlich: …“ Nope, nicht „eigentlich“ sondern „auch“. Und darüber hinaus z.B. Bürger:innen- und Einwohner:innenversammlungen, -sprechstunden, -anträge stellen, die Einrichtung von Stadt- oder Ortsteilvertretungen und die Mitwirkung von Sachkundigen in den verschiedenen Ausschüssen – alles Instrumente der politischen Willensbildung.
    „Könnte man sich ja sparen, wenn jedes Mal die Schwarm“intelligenz“ prüfen und besserwissen will.“ Ich verstehe nicht so recht, weshalb du hier ein „entweder … oder“ konstruierst. Warum nicht „sowohl .. als auch“?
    „Wahlprüfung per Volksentscheid“ Wie gesagt, hier geht es nicht um einen Volksentscheid. Vielleicht lässt es sich besser mit so Begriffen wie „großer“ und „kleiner Demokratie“ (siehe z.B. Schweden) erklären. Die „große Demokratie« schafft Rahmenbedingungen für alle (z.B. beschließt Gesetze). Hierauf würde ein Volksentscheid wirken. In der „kleine Demokratie“ regeln Betroffene im direkten Umgang ihre Angelegenheiten selbst miteinander. Hier würde ein Bürger:innenbegehren/-entscheid wirken. Die Ursprünge reichen bis ins 19. Jh. zurück (Arbeiter:innenbewegung, Frauenrechtsbewegung).
    Die grundsätzlichen Gefahren (Diktatur der Mehrheit statt Ringen um Kompromisse, Instrumentalisierung durch Populist:innen, Unterschriften sammeln für Minderheiteninteressen ungleich schwieriger, etc.) sehe ich auch. Der Ansatz meiner Kritik wäre allerdings grundsätzlicher.
    Das Konzept zielt darauf ab, dass die Menschen sich als Teil (falsches Gefühl der Selbstwirksamkeit) eines grundsätzlich ausbeuterischen Systems verstehen und dieses so mittragen. Das lässt sich – stark verallgemeinert – in der Hinsicht „kein richtiges Leben im falschen“ kritisieren. Allerdings ist genau dieses Tasten nach Bruchstücken des „Richtigen“ im „Falschen“ in meinen Augen ein wichtiger Punkt.

  6. @Spatz: Oh, Ardono. Ganz großes Geschütz aus dem Gestern. Und: Ausbeuten lässt sich nur der/die/das es mit sich machen lässt. Wer nicht als gescheiteter Rechtsanwalt die Politikerkarriere anstreben will, kann anderweitig seinen Lebensentwurf (soweit es einen gibt) verwirklichen. Aber das scheitert meist daran, dass in Deutschland die Produktion von Jammerlappen Weltniveau hat…

  7. „Ausbeuten lässt sich nur der/die/das es mit sich machen lässt.“ Nope, wieder falsch. Ausbeutung funktioniert auch strukturell/systemisch. Da du bist jetzt ausschließlich – absichtlich oder unabsichtlich – mit Verschiebung der Torpfosten reagierst, will ich dich damit aber nicht überfordern.

  8. @Spatz: „Nope, wieder falsch. Ausbeutung funktioniert auch strukturell/systemisch.“ Spruch. Opferrolle eingenommen. Alternativlosigkeit gepredigt. Schicksalergeben. Ende.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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