Im April des vergangenen Jahres besetzten mehrere Personen am Rande einer Demonstration die Carolabrücke und blockierten den Verkehr für fast zwei Stunden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle gegen sieben Tatverdächtige beim Amtsgericht Dresden beantragt.

Am 27. April 2024 hatte es unmittelbar vor der Staatskanzlei am Carolaplatz eine Demonstration der „Letzten Generation“ gegeben. Die Initiative hatte vorher zu einer sogenannten ungehorsamen Versammlung aufgerufen. Kurz nach 13 Uhr rannte ein Teil der Versammlung auf die Straße und setzte sich hin und stoppten auf diese Weise den Verkehr. Im Gegensatz zu früheren Aktionen der Gruppe hatten sich die überwiegend jungen Leute jedoch nicht auf der Straße festgeklebt. (Neustadt-Geflüster vom 27. April 2024).
Die Polizei war mit insgesamt 74 Beamten vor Ort und räumte einen Teil der Demonstrierenden teils gewaltsam von der Straße. Einige Personen durften weiter blockieren. Nach einer knappen Stunde erklärte die Polizei die Demonstration für aufgelöst und trug die übrigen Personen teils unter lautem Geschrei von der Straße. Augenzeugen berichteten, dass die Polizei dabei sogenannte Schmerzgriffe eingesetzt habe. Insgesamt 31 Personen hatten die Straße blockiert. Gegen sieben von ihnen im Alter von 25 bis 30 Jahren führt die Staatsanwaltschaft Dresden nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung.

Geldstrafe von jeweils 1.800 Euro beantragt
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 27. April 2024 gegen 13.10 Uhr gemeinsam mit anderweitig verfolgten Beschuldigten auf die Fahrbahn der Bundesstraße 170 auf Höhe des Carolaplatzes/Wigardstraße sowie auf dieselbe Fahrbahn auf der Carolabrücke gesetzt zu haben, um den fließenden Fahrzeugverkehr zum Erliegen zu bringen und so auf ihre politische Agenda aufmerksam zu machen. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft waren mehr als 80 Autofahrer*innen gezwungen, ihren jeweiligen Pkw auf der zweispurigen Carolabrücke anzuhalten und bis etwa 15 Uhr im Stau zu verbleiben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen die Beschuldigten im Strafbefehlswege jeweils Geldstrafen von 1.800 Euro zu verhängen. Falls diese keinen Einspruch erheben, könnte das Verfahren ohne Hauptverhandlung abgeschlossen werden.
Die letzte Generation hatte im Aufruf zu der Versammlung Autofahrende gebeten, zu dieser Zeit den Carolaplatz zu umfahren. Außerdem versprach die Gruppe, Rettungskräfte durchzulassen. Tatsächlich konnte während der Blockade ein Krankenwagen relativ ungehindert passieren. Die Demonstration stand unter dem Motto „Kein Traktor, kein Kleber – aber friedlicher Widerstand“ und sollte darauf aufmerksam machen, dass das Klima weltweit eine dramatische Entwicklung nimmt. Theodor Schnarr, ein Sprecher der letzten Generation erklärte seinerzeit das Ziel der Demonstration: „Wir müssen den Verbrauch von fossilen Energien im Eiltempo herunterfahren, um die Klimakatastrophe einzudämmen.“
Neue Generation
Die letzte Generation hat sich Ende vergangenen Jahres umbenannt. Ein Teil der Aktivist*innen firmiert jetzt unter der Bezeichnung „Neue Generation“. In Dresden hat es seitdem keine größeren Blockaden oder Demonstrationen der Gruppe gegeben. Die Carolabrücke war im September 2024 eingestürzt und wurde in der Zwischenzeit abgerissen. Aktuell finden Planungen für einen Neuaufbau statt.





















leider spielt umweltschutz momentan eine sehr untergeordnete rolle, aber das thema wird mit aller wucht zurückkommen und dann sind so ein paar blockaden nur noch eine heitere erinnerung an die guten zeiten, als ein paar leute auf freiwilligen verzicht aufmerksam machen wollten.
Sehr gut zusammengefaßt, Versteher. Die große Masse trampelt weiter, wie sie schon immer in alles Unheil reingetrampelt ist. Die Wissenschaft wird ignoriert und belächelt, man unterstellt Dramatisierung als quasi Betriebsblindheit und erhebt sich als kleiner Wurm über den globalen Sachstand. Es ist ein Bißchen so wie hinterm Krankenhaus: dort stehen oft die größten Aschenbecher ever, und Großteile der Ärzteschaft und Schwester quarzen dort rum. Aber am Patienten wird das Rauchen als hoher Risikofaktor dargelegt – im Grunde zu recht.
Bei der Letzten Gen. gehts ja juristisch nicht um ihren berechtigten Protest, den dürfen und sollen sie ruhig „ordnungsgemäß“ darbringen, es geht um die unschönen Eingriffe in die „Freiheit“ anderer, insbes. dann wenn echte Schäden für jemanden entstehen. Der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel, das war so und ist weiter so. Und nach der Letzten Generation kommt die Allerletzte Generation.
gebt endlich auf!
die commentary people in yt want to over ride you
we need old cars for travelling out!!
gebt endlich auf!!
@versteher, was machst du denn im alltäglichen Alltag bezüglich Umweltschutz?
wieso fragt der frager den versteher? was macht er den so?
wer das liest, macht zuwenig in sachen umweltschutz.
#ShowYourStripes
Gab es denn schon ähnliche Verfahren gegen die Bauern, bei deren Blockaden es ja sogar Verletzte bei Unfällen gab? Ach Quatsch, das waren ja die Guten!
@studi: wzbw
Aus dem Programm von Wolfgang Trepper: „Ein Polizist fragt einen Passanten, warum er denn nicht eingreift, weil 5 Autofahrer einen Klimaaktivisten verprügeln ?“ Antwort: „Ich dachte, dass 5 wohl reichen“……
ich verstehe es nicht?
@linksetzer
Naja, entfernt ähnlich vielleicht. Allerdings geht es da um die Blockade der Autobahn A30 über 2 Stunden (nicht 15 Minuten) und zwar komplett – inklusive Standstreifen (ohne RTW durchlassen). Die Traktoren konnte mensch nicht schnell wegtragen und der hat anfangs auch nur 2000€ Geldstrafe kassiert. Das ist im Vergleich schon sehr bemerkenswert. Also vielen Dank für den Link und die offensichtlich gemachte Ungleichbehandlung.
Interessant, wie schnell Menschen (auch hier), in dem Glauben das „Gute“ zu tun, auf allen anderen Augen blind werden.
Gerade dann zeigt sich doch, wie wichtig es ist, zwischen persönlicher Überzeugung und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu unterscheiden. In einer demokratischen Ordnung reicht es nicht aus, subjektiv ein richtiges oder moralisch notwendiges Ziel zu verfolgen. Entscheidend ist, dass die gewählten Mittel die Grundrechte anderer nicht verdrängen und die Grenzen des Grundgesetzes respektieren.
Wer für sein Anliegen eintritt – sei es Klima, Soziales oder etwas anderes – bewegt sich nicht außerhalb dieser Regeln. Der politische Zweck, selbst wenn er breit geteilt wird, hebt die gegenseitige Bindung an die Verfassung nicht auf.
Eingriffe in die Rechte Dritter müssen an den Maßstäben des Grundgesetzes gemessen werden – und zwar unabhängig davon, wie berechtigt oder moralisch geboten das eigene Anliegen erscheinen mag.