Am Landgericht Dresden ist am Freitag der 27-jährige Nuruddin K. zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass K. am 13. Dezember gegen 22 Uhr auf der Eisenbahnstraße in Dresden eine Frau von hinten zweimal mit einem Messer am Kopf attackiert hat. Das Opfer hat schwere psychische und physische Schäden erlitten, die Narben, so der medizinische Gutachter, werden wahrscheinlich ein Leben bleiben.
Vor Gericht wurde der genaue Verlauf des Abends noch einmal nachgezeichnet. Etliche Zeugen sagten aus. Die Spurenlage war eindeutig und der Täter auch geständig. So war er mit einem Kumpel in der Straßenbahn unterwegs, dort gab es schon Rangeleien. An der Eisenbahnstraße stiegen beide aus.
Einer Frau, die mit ihrem Auto vorbeifahren wollte, schlug er mit der Faust auf die Motorhaube, dann pöbelte und schrie er herum und schlug einem Passanten ins Gesicht. Sein Begleiter versuchte vergeblich, ihn zu beruhigen. Schließlich schubste er die Frau und packte sie am Kragen. Er zog ein Steakmesser und stach zweimal auf sie ein.
Der Lebensgefährte der Frau konnte ihn abdrängen, und sein Kumpel zerrte ihn schließlich weg in Richtung Bahnhof Neustadt. Dort stellte ihn dann die Polizei. Erst als er von zwei Beamtinnen mit einer gezogenen Waffe direkt konfrontiert wurde, ließ er das Messer fallen.
Mehrfach vorbestraft
K., der in Dresden geboren wurde und in Prohlis aufwuchs, ist mehrfach vorbestraft. Hauptsächlich wegen Schwarzfahrens, einmal jedoch auch in Tateinheit mit einer Körperverletzung, außerdem ist er wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe vorbestraft. Vor Gericht zeigte er sich reumütig. Seine Verteidigerin plädierte darauf, dass es sich um eine gefährliche Körperverletzung handele, die Tötungsabsicht sei nicht gegeben.
Außerdem hob sie hervor, dass sich K. in einer besonderen psychischen Situation befunden habe. Ein paar Monate vor der Tat hatte sich sein Bruder im Gefängnis umgebracht. Letztlich plädierte sie dafür, den Angeklagten zu einem Jahr und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Diese könnten zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger im Auftrag der Geschädigten sahen jedoch den Tötungsvorsatz. „Er hat sich bewusst für das Messer entschieden, um den größtmöglichen Schaden bis hin zum Tod zu erreichen“, sagte der Staatsanwalt. Auch eine verminderte Schuldfähigkeit komme nicht in Frage. Zwar war der Angeklagte alkoholisiert, habe aber klar und zielgerichtet gehandelt. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von sieben Jahren.
Urteil: vier Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe
Der Vorsitzende Richter Herbert Pröhls verkündete am Freitag das Urteil der Großen Strafkammer. Vier Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Bei der Tat handelt es sich nach Ansicht des Gerichtes nicht um versuchten Totschlag, nach Abwägung aller Umstände sei keine klare Tötungsabsicht zu erkennen. Insbesondere weil der Angeklagte zum Teitzeitpunkt mit rund 2,2 Promille ziemlich stark alkoholisiert war. Außerdem habe er wahllos Passanten angegriffen.
Daher sei er nach Paragraph 224 Strafgesetzbuch wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Der Angeklagte, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, bleibt im Gefängnis. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Eisenbahnstraße in der Nähe des Bahnhofs Neustadt im Dresdner Stadtteil Leipziger Vorstadt ist die kleine Verbindungsstraße von der Leipziger zur Hansastraße zwischen den Gleisen und dem Gelände des Alten Leipziger Bahnhofs, auch die Eisenbahnunterführung zur Antonstraße zählt dazu. Die Haltestelle „Eisenbahnstraße“ befindet sich ein paar Meter nordöstlich von dieser Unterführung.
„Außerdem habe er wahllos Passanten angegriffen.“
Und führt anscheinend ständig Waffen mit sich. Der Typ ist gemeingefährlich! Die richtige Strafe wird er dann im Gefängnis Bautzen erfahren (da wird er garantiert hin verschoben). Leute wie er haben da nix zu lachen. Da kümmern sich die Glatzen drum. Zu Recht wie ich hier finde.
Nationalität hin oder her – wieder einmal zeigt sich, dass man nur besoffen genug sein muss, um in Deutschland „mildernde Umstände“ gelten machen zu können. Abartiges Rechtsverständnis!
Ein schwacher Trost für die Opfer. Ein Mensch ist nachhaltig psychisch geschädigt und wir schwer ein normales Leben führen können. Währenddessen ist die Strafe, in Anbetracht der Tat und den Langzeitfolgen, ein schlechter Witz.
Liebe Roswitha, auch wenn es für Dich wie ein mildernder Umstand erscheint, rein juristisch war es das nicht. Bzw. wurd explizit ausgeführt, dass der Täter durchaus handlungsfähig war. Dem Alkoholpegel geschuldet war ausschließlich die Einstufung, dass es sich bei dem Verbrechen nicht um eine gezielte Tötung handelt. Und solange der Gesetzgeber so etwas unterscheidet, sollte das Gericht dann auch genau hinsehen.
Was die Höhe der Strafe betrifft, wenn ich es mit der Tat vom 17. März 2023 vergleiche, wo das Opfer sogar lebensgefährlich verletzt wurde, hat der Angeklagte in dem aktuellen Fall eine höhere Strafe erhalten. Ob der Gesellschaft, der Sühne oder gar den Opfern mit einer höheren Strafe wirklich gedient ist, ist unter Experten durchaus umstritten.
Diesbezüglich empfehle ich den Text: „Vom Sinn und Zweck des Strafens“.
Lieber Herr Lauer,
ich muss Ihnen in allen Punkten ihres Postings zustimmen.
Jedoch nicht dem Punkt, an dem du einwirfst, der Suff hätte dem Messerstecher nicht zum Vorteil gereicht.
Die Trunkenheit hat dem Delinquenten eine Herabstufung von Mord- bzw. Totschlagversuch auf schwere Körperverletzung gebracht.
Der Schaden für die Gesellschaft, wenn wir von den fürchterlichen Konsequenzen für das Opfer einmal absehen, ist ein Verlust von Vertrauen in die Gerechtigkeit der Justiz und damit des Staats.
Wer sich freiwillig betrinkt, sollte wie in anderen europäischen Demokratien nach gerichtlicher Abwägung u.U. mit einer Strafverschärfung rechnen müssen. Den Text, den du Frau R. als Lesevorschlag anbietest, drängt sie eher diese „Leute“ zu wählen, als Verständnis für einen Gewaltverbrecher zu wecken.
Um es nochmal klar zu sagen: Gefängnisstrafen sind nicht zielführend. Es sei denn, man kriegt Nahkampfsäufer von der Straße.
IMHO
Interessanter Artikel, Anton
zum glück sind die glatzen nicht gemeingefährlich, so wie alle faschos eigentlich ganz liebe menschen sind. man/frau darf nur nicht einen ausländisch klingenden namen haben, gell?
Lieber Lolek, du liegst falsch. Die Trunkenheit war nicht der Grund für eine Herabstufung des Urteils, sondern der Grund, der manifestierte, dass keine Tötungsabsicht vorlag. Zumindest war das die Erkenntnis der Großen Strafkammer.
Außerdem: nicht schwere, sondern gefährliche Körperverletzung.
@Versteher: hä? Woher kommt jetzt bitte diese völlig zusammenhangslose Antifa-Platitüde? Niemand hat hier irgendwas von Ausländern geschwafelt, außer du!
@Versteher:
Sie kennen die Gegebenheiten im Knast nicht.
In Gefängnissen wird von den Mitgefangenen IMMER das Vorzeigen des Strafurteils gefordert. Damit sollen Sexualstraftäter, Messerangreifer, Kindsmörder und ähnliche Dreckskerle aufgedeckt werden. Die haben dann nix zu lachen. Da gibt es dann täglich Schläge und Mobbing.
Die meisten Insassen sind da auch scharf rechts unterwegs. Deswegen Glatzen. Als jemand mit migrantischem Hintergrund hat er so schon wenig zu lachen. Aber mit diesem Urteil wird die Haftzeit richtig Terror für ihn.
Und Bautzen ist ein harter Knast. Da geht es alles andere als zart zu. Auch wer in Dresden einsitzt kommt früher oder später auf Schub (Verlegung)*, und zwar fast immer nach Bautzen!
*es sei denn man hat Glück oder der Anwalt kann es irgendwie verhindern