Die Landeshauptstadt Dresden erhöht die Gebühren für Bewohnerparkausweise. Die entsprechende Verordnung wurde am 31. März 2025 vom Stadtrat beschlossen und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Für Anträge, die ab diesem Tag eingehen, gelten folgende Gebühren:
- 6 Monate: 49,50 Euro (bisher 20 Euro)
- 1 Jahr: 75 Euro (bisher 30 Euro)
- 2 Jahre: 135 Euro (bisher 50 Euro)
Bewohner-Parken in Dresden
Zuletzt wurde in der Neustadt der Bereich südlich der Bautzner Straße zum Bewohnerparkgebiet erklärt (Neustadt-Geflüster vom September 2019). Freie Parkplätze gibt es jetzt nur noch östlich der Prießnitz, westlich der Königsbrücker und nördlich des Alaunplatzes. Die Parkgebühren für Nutzer ohne Bewohnerparkausweis sind im 2021 vor allem in der Äußeren Neustadt erheblich gestiegen.
Anwohner*innen mit Bewohnerparkausweis müssen keinen Parkschein ziehen. Im Display der Parkscheinautomaten wird die Nummer des Bewohnerparkgebietes ausgewiesen. Diese muss mit der Gebietsnummer des Bewohnerparkausweises übereinstimmen. Man kann also nicht mit dem Anwohnerparkausweis der Äußeren Neustadt auf der Holzhofgasse parken.
Wichtige Hinweise vor Beantragung eines Bewohnerparkausweises
Jede*r Bewohner*in erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug. Der Halter von zwei Kraftfahrzeugen kann einen Bewohnerparkausweis beantragen, in dem beide Kennzeichen eingetragen werden. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge jeweils in der privilegierten Zone parken.
Die Bewohnerparkregelung gilt nur für Bewohner, welche über keinen Tiefgaragenplatz oder privaten Stellplatz im jeweiligen Bewohnerparkbereich verfügen. Dem Inhaber eines Bewohnerparkausweises kann kein Stellplatz zugeordnet oder garantiert werden. Andere Nutzergruppen (z. B. im Gebiet tätige Gewerbetreibende, Beschäftigte, Freiberufler, Ärzte sowie Besucher und andere Anlieger) haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.
Voraussetzungen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises
Antragsberechtigt ist jeder Bewohner, der seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich nachweisen kann. Er muss über einen Führerschein mindestens der Klasse A für Krafträder (ab 50 Kubikzentimeter) bzw. der Klasse B für Pkw oder gleichgestelltes Kfz (bis maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) verfügen. Zusätzlich muss er Halter eines Fahrzeugs sein. Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter, so ist vom Halter die schriftliche Bestätigung der dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges erforderlich.
Bei nicht persönlicher Antragstellung ist zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers vorzulegen.
Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises
Personaldokument, Führerschein, Fahrzeugschein, ggf. Vollmacht, Carsharing-Bestätigung, Halterbestätigung bei Firmen- bzw. Privatfahrzeug und bei Privatfahrzeug zusätzlich Personaldokument des Halters. Alle Infos zu Voraussetzungen und Antragsmöglichkeiten gibt es auf dresden.de/bewohnerparken. Im Themenstadtplan sind die Gebiete ausgewiesen.
Gute Nachrichten! Leider wie so oft zu spät und zu halbherzig. Die Gebühren für die Ausweise sollten deutlich höher sein. Dafür könnte man dann auch einführen, dass jeder der ihn sich anschaffen möchte auch einen Parkausweis bekommen kann (z.B. auch wenn der Haupt- und Nebenwohnsitz woanders ist oder er bereits einen Tiefgaragenstellplatz besitzt. Auch sollten Nutzer von mehr als einem PKW nicht benachteiligt werden. Sinnvoll wäre es auch, unterschiedliche Fahrzeugarten (Alter, Antriebsart, Gewicht, Preis) unterschiedlich hoch mit Gebühren zu belegen
ja endlich sagt ein fahrzeugbesitzer und ja es ist nur halbherzig
Das ist weniger lustig, als man denken könnte. Man muss nachweisen, dass für das Objekt, in dem man wohnt, kein Hof- oder Garagenplatz vorhanden ist. Und wenn der Vermieter meint, er könnte einen Platz, dessen Mietvertrag in drei Monaten abläuft, dann an jemanden weitervermieten, dann gibt er keine Unterschrift unter das erforderliche Formular. Dann kriegt man keine Anwohnerparkausweisverlängerung, sondern ein monatelanges Versteckspiel mit den Zettelverteilpersonen.
Das ist nur hypothetisch. Sowas passiert nich im RL.
Und diese abgeranzten Minitiefgaragenplätze unter den Hinterhöfen kosten auch keine 900 Euro im Jahr. Und die Rolltore und Schlagbäume funktionieren echt immer tadellos.
Und man überweist irgendeinem Wessizahnarzt in NRW ja auch lieber 750 Euro extra, als das Geld im Viertel auszugeben.
Also alles töfte in der Neustadt. :)
und wann kommen endlich parkgebühren steuern und führerscheine für radfahrer? das wär viel sinnvoller als andauernd die kraftfahrzeugführer zu belasten… schliesslich bezahlen wir ja den ihre radspuren etc mit unseren steuern mit….
Anwohnende? Echt….?
Die Info hätte ich gern ein paar Tage eher gehabt. Mein Ausweis ist gerade abgelaufen und das hatte perfekt gepasst. Jetzt wird es halt teurer. Vermutlich wird es demnächst etwas mehr Platz geben, das war damals nach der Einführung des Parkraumbewirtschaftungsgesetz auch so.
Ich nutze den Bewohnerparkausweis selbst seit einigen Jahren und finde die Erhöhung war längst überfällig. Die Kosten waren absolut nicht verhältnismäßig. Ehrlich gesagt hoffe ich auch, dass damit vielleicht das ein oder andere Auto was max. 1-2 mal im Quartal bewegt wird, nicht mehr über das Bewohnerparken genommen wird, sondern auf einem der freien (weiter entfernten) Parkplätze landet. Wer auf ein Auto regelmäßig angewiesen ist und für einen Parkplatz – egal ob privat oder Bewohnerparken – zahlt, sollte auch die Möglichkeit haben eben dort zu parken.