Dresdner Polizisten haben in der Nacht zum Freitag einen mutmaßlichen Graffitisprayer gestellt. Die Beamten bemerkten gegen 2.45 Uhr zwei Jugendliche, die eine Hauswand an der Böhmischen Straße mit Farbe besprühten.
Als das Duo die Polizisten bemerkte, floh es in Richtung der Rothenburger Straße. Die Beamten stellten einen 15-jährigen Deutschen, der zwei Beutel mit Spraydosen mit sich führte. Er wird sich wegen der Sachbeschädigung verantworten müssen.

Vielleicht gibt es wichtigere Dinge als in mehreren Beiträge über zum Teil jugendliche Graffiti Sprayer zu berichten? Es ist Sachbeschädigung, ja, aber ganz ehrlich: eine erhebliche Straftat ist es nicht. Ich bitte um andere Prioritäten
So unterschiedlich können Meinungen sein. Mich erfreut es zu lesen das auch mal ein paar von denen erwischt werden.
Ich finde es gut, dass endlich mal wieder welche geschnappt wurden.
Mein Fahrzeug wurde schon mehrmals mit Graffiti besprüht, und das ist gar nicht lustig wenn man fremdes Eigentum beschädigt.
Nachtrag zum vorherigen Post:
Graffiti-Entfernung belastet die Mieter nicht direkt, da es nicht vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden darf (Nebenkostenabrechnung).
Allerdings kommt eine Hausversicherung ins spiel, so steigen durch Graffiti-Entfernung die Versicherungskosten und diese werden dann indirekt auf die Mieter umgelegt (Nebenkostenabrechnung).
… aber mal ehrlich gesagt: Werden Gebäude häufiger besprüht, dann setzt der Vermieter schon im Mietvertrag höhere Miete an und hat damit diese Kosten schon vorab abgedeckelt.
Strafbarkeit: Zumeist muss Schadenersatz geleistet werden und eine Geldstrafe wird fällig. Die Höchststrafen betragen nach §303 StGB (Sachbeschädigung) zwei Jahre Haft, nach §123 StGb (Hausfriedensbruch) unerlaubtes Eindringen in befriedetem Bereich kommt noch 1 Jahr Haft dazu. Werden öffentliche Einrichtungen oder Denkmäler besprüht: dann wird der Staat izig und nach §304 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung) liegt Höchststrafe bei drei Jahren Haft.