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Warnstreik in Hort & Kitas: Einschränkungen in Dresden erwartet

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Beschäftigte im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden zu einem ganztägigen Warnstreik am Donnerstag, 20. Februar 2025, aufgerufen. Dieser Streik soll stattfinden, falls die laufenden Tarifverhandlungen für Beschäftigte von Bund und Kommunen in dieser Woche in Potsdam ergebnislos bleiben.

Kindergarten - Foto: Archiv Anton Launer
Kindergarten – Foto: Archiv Anton Launer

Durch den Streik kann es zu Ausfällen sowie (Teil-)Schließungen in städtischen Kindertageseinrichtungen kommen. Eltern erhalten hierzu eine gesonderte Mitteilung in Form eines Elternbriefes, sobald ein offizieller Streikaufruf vorliegt.

Am Streiktag veröffentlicht der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen ab 6 Uhr auf der städtischen Internetseite www.dresden.de/kita-streik eine Übersicht der betroffenen Einrichtungen. Zusätzlich steht eine Hotline unter 0351 4885111 von 6 bis 14 Uhr für aktuelle Informationen zur Verfügung.

Eine Notbetreuung in den betroffenen Kitas und Horten wird nicht angeboten. Einrichtungen öffnen nur dann, wenn ausreichend nicht streikende pädagogische Fachkräfte anwesend sind. Die Anzahl der betreuten Kinder richtet sich nach dem geltenden Personalschlüssel.

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Falls in einer betroffenen Kita keine Betreuung möglich ist, können Eltern ihre Kinder in einer anderen städtischen Einrichtung unterbringen, sofern dort Gastplätze vorhanden sind. Dafür ist das „Formblatt für Gastkinder“ erforderlich, das zusammen mit dem Elternbrief ausgehändigt wird und online abrufbar ist. Zusätzlich muss das Verpflegungsgeld für das Mittagessen in der Gasteinrichtung vorab in bar gezahlt werden. Der Eigenbetrieb empfiehlt Eltern, sich vorsorglich um alternative Betreuungsmöglichkeiten zu kümmern.

Eltern, die ihre Kinder am Streiktag nicht in die Betreuung geben können, erhalten automatisch eine anteilige Rückerstattung des monatlichen Elternbeitrags. Die Kindertageseinrichtungen melden die entsprechenden Daten an die Beitragsstelle, sodass kein zusätzlicher Antrag erforderlich ist. Die Rückerstattung erfolgt spätestens drei Monate nach dem betreffenden Monat.

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