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Gesuchter weist sich mit Dokument eines anderen aus

Am Mittwoch, gegen 14 Uhr erhielt die Bundespolizei Dresden eine Meldung über einen Fahrgast in einem Regionalexpress auf der Strecke von Bischofswerda nach Dresden, der kein gültiges Zugticket vorweisen konnte.

Nach Ankunft des Zuges im Bahnhof Dresden-Neustadt kontrollierten die Bundespolizisten den Fahrgast. Neben einem Deutschlandticket legte er eine Fiktionsbescheinigung1 ohne Lichtbild vor. Um seine Identität zweifelsfrei festzustellen, wurde der Mann zur Dienststelle gebracht. Im Verlauf der polizeilichen Befragung stellte sich heraus, dass der 36-Jährige fälschlicherweise die Fiktionsbescheinigung eines Bekannten benutzte. Schließlich konnte seine tatsächliche Identität anhand eines gültigen italienischen Aufenthaltstitels ermittelt werden.

Bundespolizeimeldung - Foto: Florian Varga
Bundespolizeimeldung – Foto: Florian Varga

Eine Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen ergab, dass gegen den tunesischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin aus dem Jahr 2022 wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Dieser Haftbefehl wurde dem Tunesier mitgeteilt. Die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 785,13 Euro konnte der 36-Jährige nicht bezahlen. Ein Bekannter erklärte sich bereit, die Geldstrafe für ihn zu übernehmen. Nach Begleichung der Geldstrafe wurde der Mann aus der Haft entlassen.

Die Bundespolizei Dresden hat jedoch nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren, des Erschleichens von Leistungen und Betrugs eingeleitet.

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1 Mit einer Fiktionsbescheinigung können Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nachweisen.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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