19-Jährigen bestohlen und geschlagen
Am Montagabend gegen 22.15 Uhr haben bislang Unbekannte einem jungen Mann sein Portemonnaie mit etwa 500 Euro Bargeld geraubt. Der 19-Jährige befand sich auf dem Alaunplatz, als ihn eine Gruppe Unbekannter ansprach und die Geldbörse stahl. Als er versuchte das Portemonnaie zurückzuerlangen, wurde er geschlagen und erlitt Verletzungen. Die Polizei ermittelt wegen räuberischen Diebstahls.
Geldbörse geraubt
Ungefähr um die selbe Zeit haben zwei bislang unbekannte Männer einen 33-jährigen am Palaisplatz überfallen und ihm sein Portemonnaie geraubt. Die beiden Männer sprachen ihn an und nahmen ihm das Handy weg. Als er es zurückzog, schlugen sie ihn und raubten ihm das Portemonnaie mit persönlichen Dokumenten sowie etwa 200 Euro Bargeld. Der Angegriffene erlitt leichte Verletzungen.
Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamten eingeleitet
Am Sonnabend hatte die Polizei an der Uferstraße die Veranstaltung „Lovewiesn“ aufgelöst. In dem Zusammenhang hat der Künstler H. P. Trauschke mehrere Videos von dem Polizeieinsatz auf Instagram veröffentlicht. Eines des Videos ist nun Anlass für Ermittlungen der Polizei gegen einen Beamten der sächsischen Bereitschaftspolizei.
Polizisten des Polizeireviers Dresden-Nord und der Bereitschaftspolizei unterstützten den Gemeindlichen Vollzugsdienst bei der Auflösung einer nicht genehmigten Musikveranstaltung (siehe Polizeimeldung 8. August 2022).
In dem auf Instagram veröffentlichten Video, welches der Polizeidirektion Dresden heute bekannt wurde, ist der betreffende Beamte dabei mit dem Satz zu hören: „Wenn Sie näher kommen, schießen wir zurück.“
„In der vorliegenden Situation war die Androhung des Schusswaffengebrauchs, unangemessen“, sagt Polizeipräsident Lutz Rodig. Das Video wurde gesichert und der Staatsanwaltschaft Dresden zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Es besteht der Anfangsverdacht einer Nötigung. Beim Präsidium der Bereitschaftspolizei werden im Sachzusammenhang disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.
Nachtrag 13. September
Wie die Staatsanwaltschaft heute mitteilt, wurden die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten wegen angeblicher Androhung des Schusswaffeneinsatzes auf den Elbwiesen eingestellt.
Die Analyse der Audio-Datei hat eindeutig ergeben, dass der Beschuldigte den Satz: Wenn Sie näherkommen, schieße/n ich/wir zurück!« nicht geäußert hat. Vielmehr steht im Ergebnis der Ermittlungen fest, dass der Beschuldigte geäußert hat: „Wenn Sie näherkommen, schiebe ich Sie wieder zurück!“. Die Androhung eines »Zurückschiebens« war der Situation entsprechend angemessen und verhältnismäßig, da eine polizeiliche Maßnahme im Hintergrund abgesichert werden musste und die unbekannte Person bereits zuvor den erforderlichen Mindestabstand unterschritten hatte.
