Anzeige

Societaetstheater

Aufhebung des Faulbrut-Sperrbezirkes Dresden-Neustadt

Bienenhalter sollen jedoch Verdachtsfälle weiterhin dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen.

Faulbrut-Sperrbezirkes aufgehoben - Symbolbild: Hans Benn, Pixabay
Faulbrut-Sperrbezirkes aufgehoben – Symbolbild: Hans Benn, Pixabay

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden legte per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung am 29. August 2019 den Sperrbezirk bezüglich der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) in Dresden-Neustadt fest. Diese Allgemeinverfügung wurde mit Wirkung zum 12. Juli 2022 aufgehoben.

Nach zweimaliger amtlicher Prüfung aller im Sperrbezirk befindlichen Bienenhaltungen im Abstand von mindestens zwei und längstens neun Monaten wurde der Erreger der AFB (Paenibacillus larvae) nicht mehr nachgewiesen. Laut Bienenseuchen-Verordnung ist damit die Grundlage geschaffen, den Sperrbezirk aufzuheben.

Alle Bienenhalter sind weiterhin aufgefordert auf klinische Symptome der Faulbrut (fadenziehende Masse, lückenhaftes Brutbild, eingesunkene Zelldeckel) zu achten und Verdachtsfälle dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden, Telefon. 0351 4080511 oder per E-Mail an veterinaeramt@dresden. de anzuzeigen.

Anzeige

Uni-Polar auf der Rothenburger Straße

Anzeige

Blaue Fabrik

Anzeige

Kreuzretter für die Rückengesundheit

Anzeige

Lehrstellenbörse

Anzeige

Schramm Möbelmanufaktur

Anzeige

Blitzumzug

Anzeige

El Tauscho

Anzeige

Tolerade am 10. Mai 2025

Anzeige

Dunkelromantische Mainächte im Alten Schlachthof am 31. Mai

Anzeige

Villandry

Anzeige

Vince Ebert

Anzeige

Die Linke

Wespe im Rosengarten
Wespe im Rosengarten

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert